AGB
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die AGB der Austriadata.com Brezansky & Urbanek OEG
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen, Erklärungen oder sonstigen rechtsverbindlichen Handlungen der
Austriadata.com internet solutions GmbH (im Folgenden nur "Austriadata.com" genannt). AGB des Auftraggebers oder Verweise auf diese gelten auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt von
Austriadata.com nicht. Änderungen oder Abweichungen der AGB sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch Vertretungsbefugte von Austriadata.com bestätigt werden. Die
aktuelle Version der AGB wird unter www.Austriadata.com.at AGB-Link veröffentlicht.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag mit Austriadata.com kommt durch Annahme oder Erfüllung zustande, die Annahme eines Anbotes von Austriadata.com kann schriftlich, per Telefax, online oder per E-Mail
erfolgen.
Bei Annahme durch Erfüllung gilt für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts u.ä. als Beginn des Fristenlaufs
der erste Tag der Leistungserbringung.
Alle Angebote von Austriadata.com sind freibleibend. Austriadata.com behält sich die jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben vor. Preislisten, Werbeaussendungen, etc.
von Austriadata.com stellen kein annahmefähiges Angebot dar.
3. Vertragsparteien
Austriadata.com ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie
Lichtbildausweise und Meldezettel, sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Auftraggeber zu fordern. Weiters hat der Auftraggeber auf
Verlangen von Austriadata.com eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle im Inland bekannt zu geben sowie eine inländische Bankverbindung nachzuweisen. Austriadata.com ist berechtigt,
die Kreditwürdigkeit sowie andere Daten des Auftraggebers zu überprüfen.
Eine allenfalls erforderliche Vergebührung des Vertrages, insbesondere Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben hat der Auftraggeber alleine zu tragen.
Für etwaige Genehmigungen oder Bewilligungen privatrechtlicher oder öffentlich rechtlicher Natur, die zum Betrieb bzw. der Nutzung der Leistungen von Austriadata.com notwendig sind,
ist der Auftraggeber alleine verantwortlich, der auch alle Kosten dafür alleine zu tragen hat.
Austriadata.com ist berechtigt, eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen und den Zahlungseingang dieser auch zur Bedingung der Vertragserfüllung zu machen.
4. Leistungsumfang
In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen Produkt- und Leistungsbeschreibungen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Aussage
über die genaue Beschaffenheit der Produkte und Leistungen. Die genaue Beschaffenheit der Produkte und Leistungen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt
auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die vom Auftraggeber auf Richtigkeit
und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen ist, und den - allfälligen - sich hierauf beziehenden schriftlichen Vereinbarungen der
Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen. Später auftretende Änderungswünsche führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen. Bei Erweiterungen vom
Leistungsumfang von Produkten oder Produktgruppen durch Austriadata.com wird der Auftraggeber nicht unbedingt verständigt. Eine Leistungserweiterung von Produkten oder Produktgruppen
ohne Auftrag begründet keinen Anspruch auf Anpassung bestehender Verträge. Allenfalls kann gegen ein Aufgeld der Leistungsumfang für den Auftraggeber erweitert werden.
Sollte sich im Zuge der Leistungserstellung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist Austriadata.com
verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung
möglich wird, kann Austriadata.com vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von Austriadata.com angefallenen Arbeitsstunden, Kosten und Spesen sowie allfällige
Abbaukosten sind vom Auftraggeber entsprechend der allgemein gültigen Verrechnungssätze von Austriadata.com zu ersetzen.
Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen
und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Rechnung des Auftraggebers.
Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Austriadata.com erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in den Geschäftsräumen von Austriadata.com innerhalb
der normalen Arbeitszeit. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit oder an einem anderen Ort, werden die
Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt Austriadata.com, die berechtigt ist, hierfür auch
Dritte heranzuziehen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz , falls dies der Erfüllungsort ist - ein
möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber hat Austriadata.com auch ohne deren
ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die
Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. Bei diesbezüglichem
Verzug des Auftraggebers verlängert sich die Lieferfrist von Austriadata.com um den Zeitraum des Verzuges.
Nicht vertraglich abgedeckte Leistungen, falls nicht explizit geregelt, sind:
a) Bereitstellung oder Beschaffung der für die Leistungserbringung notwendigen Daten,
b) Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen,
c) Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritter verursachten Fehlern,
d) Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen
und Schnittstellen bedingt sind,
e) Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen,
f) Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Leistung beauftragten Personen von Austriadata.com,
g) Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.
Austriadata.com ist berechtigt, den Auftrag ganz oder in Teilen an Dritte weiterzugeben, oder durch Dritte durchführen zu lassen.
Austriadata.com regelt die Verfügbarkeit der Dienste SLA - einzusehen auf der Website von Austriadata.com unter SLA
Unabhängig vom SLA können Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen, sowie der Wartung der Serverfarm dienen, zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder
Beeinträchtigung der Leistungserbringung führen, welche nicht auf den im SLA definierten Verfügbarkeitslevel angerechnet werden. Diese Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der
Erreichbarkeit sind auf maximal 30 Stunden im Monat zu beschränken, und zwar ausschließlich in der Zeit von 18 bis 5 Uhr. Für diese Zeit der Unterbrechung oder Beeinträchtigung der
Erreichbarkeit hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Entgeltes.
Der Auftraggeber darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Die Dekompilierung der überlassenen Software ist unzulässig. Der Auftraggeber darf die vertragsgegenständliche
Software nicht vervielfältigen, auch die nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) der von dem Auftraggeber eingesetzten
Hardware sowie die weitergehende Vervielfältigungen, zu denen auch der Ausdruck des Programmcodes sowie Benutzerhandbuchs zählen, sind dem Auftraggeber nicht gestattet. Er darf sie
Dritten nicht zur Verfügung stellen.
5. Leistungsbereitstellung und Abnahme
Austriadata.com stellt Leistungen, die der Auftraggeber online freischalten kann, unter members.Austriadata.com.com zum Abnahmetest zur Verfügung dem Auftraggeber zur Verfügung.
Durch Freischaltung kann der Echtbetrieb beginnen. Solche Leistungen gelten als bereitgestellt / geliefert wenn Austriadata.com dem Auftraggeber einen Link per E-Mail zusendet
und/oder die Bereitstellung unter kunden.Austriadata.com.at vermerkt - der Auftraggeber findet in beiden Fällen die notwendigen Informationen wie Produkte und Leistungen
freizuschalten sind.
Leistungen bedürfen der Abnahme durch den Auftraggeber spätestens binnen vier Wochen ab Leistungserbringung / Lieferung / Bereitstellung. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier
Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die Leistung als abgenommen.
Leistungen, die sich im Echtbetrieb befinden gelten jedenfalls als abgenommen. Eindeutige Merkmale für Echtbetrieb sind:
a) Die Leistung ist unter einer öffentlichen Domain erreichbar. (z.B.: die Webesite des Auftraggeber ist bereits unter www.autraggeber.at erreichbar " und nicht nur auf
members.Austriadata.com.com)
Sollte der Auftraggeber die Abnahme aus welchem Grund auch immer verweigern kann Austriadata.com die Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen einstellen.
Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung und/oder der Leistungsbeschreibung als Anhang zur Bestellung, sind vom
Auftraggeber ausreichend dokumentiert unverzüglich schriftlich Austriadata.com zu melden, die um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete,
wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
6. Entgelte
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälligen Versandkosten.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.
Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist Austriadata.com berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Austriadata.com ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die Entgelte bei
Dauerschuldverhältnissen entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber im nächsten Abrechnungszeitraum anzulasten. Wenn die Steigerung 10% des vorherigen Entgeltes übersteigt hat
Auftraggeber das Recht den Vertrag zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraums zu kündigen.
Der Auftraggeber hat für eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu sorgen und bei Bankeinzugszahlung für die jeweilige entsprechende Kontodeckung zu sorgen. Etwaige mit der
Zahlungsabwicklung verbundene Spesen trägt der Auftraggeber. Wird kein Bankeinzug oder Kreditkartenzahlung vereinbart, ist Austriadata.com berechtigt, einen
Zahlungsabwicklungs-Zuschlag zu verlangen.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch Austriadata.com. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen
berechtigt Austriadata.com die laufende Leistungserbringung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber
zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß von 12% p. a. verrechnet. Austriadata.com ist berechtigt, alle Kosten, die Austriadata.com durch nicht
fristgerechte Zahlung des Auftraggebers entstehen, wie Mahnkosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten etc., in Rechnung zustellen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können
einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluß bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im
nachhinein, verrechnet werden.
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Austriadata.com und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Austriadata.com nicht anerkannter Forderungen
des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils aktuellen "fair-use-Bestimmungen" von Austriadata.com, welche unter www.Austriadata.com.at in der jeweils geltenden
Fassung abrufbar sind. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich bei den von Austriadata.com angeführten Preisen um "fair-use"-Tarife handelt, die sich bei einer
Verletzung der "fair-use" Bestimmungen entsprechend erhöhen können.
Sollte sich der Auftraggeber bereit erklären, seine Rechnungen online in seinen Kundenbereich zu erhalten gelten diese mit der Abrufbarkeit aus diesem Kundenbereich als zugegangen.
Rechte des Auftraggebers, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen
Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung 0. gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
Eine Forderung gilt als anerkannt, wenn der Auftraggeber Rechnungen nicht innerhalb eines Monats ab Zugangsdatum schriftlich widerspricht.
Gelieferte Waren und Leistungen stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Austriadata.com.
Sollten keine Preise für Leistungen schriftlich vereinbart sein, kommen die Verrechnungssätze des Austriadata.com Kundendienstes zur Anwendung und werden dem Auftraggeber nach
Stunden je nach Art der Leistung verrechnet. Der Auftraggeber hat diese Verrechnungssätze erhalten, gelesen, verstanden und akzeptiert und kann diese jederzeit unter
www.Austriadata.com.at/rechliches/verrechnungssaetze einsehen.
7. Daten und Unterlagen des Auftraggebers
Alle vom Auftraggeber gelieferten Materialien wie Grafiken, Texte, Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Programme und andere Angaben zur Vertragserfüllung, müssen in einem für diese
geeigneten Zustand sein. Austriadata.com ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit, etc.) zu prüfen. Ergeben sich
Mehrarbeiten von Austriadata.com, die auf fehlerhaftem Material oder aus anderen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, herrühren, so werden diese zu den jeweils gültigen
Sätzen, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt, verrechnet.
Falls nicht explizit anderes vereinbart, wird der Auftraggeber folgende Datenformate verwenden:
a) .tiff, .jpg, für Grafiken
b) .eps für Logos und andere skalierbare Grafiken
c) .txt, .doc für Texte
d) .avi, .mpg für Videos
e) .mp3 für Ton und Musik
8. Liefertermin / Bereitstellungstermin
Austriadata.com ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von Austriadata.com angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen
vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung sinngemäß lt. Punkt 5. und 7. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen
Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte
Unterlagen entstehen, sind von Austriadata.com nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von Austriadata.com führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Austriadata.com die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hiezu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Leitungsnetz im Bereich von
Kommunikationsdienstleistungsfirmen u.s.w. - auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Austriadata.com oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern auftreten hat
Austriadata.com auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die Austriadata.com die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Austriadata.com, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Austriadata.com liegenden Störung erfolgt keine
Rückvergütung von Entgelten.
Bei Aufträgen, über teilbare Leistungen, ist Austriadata.com berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
9. Vertragsdauer
Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über Dauerschuldverhältnisse sind auf unbestimmte Zeit oder die im Auftrag oder Bestellung angegebene bestimmte Zeit
abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil per eingeschriebenen
Brief unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer Austriadata.com zur Fortsetzung der vereinbarten
Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Austriadata.com ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf solcher
Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Aus der Löschung kann der Auftraggeber daher keinerlei Ansprüche
Austriadata.com gegenüber ableiten.
Der Auftraggeber hat jedenfalls keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die
ihm übergebenen Daten daher unter Umständen von ihm nicht weiter bearbeitet oder nicht in vollem Funktionsumfang verwendet werden können.
10. Auflösung aus wichtigem Grund/Sperre
Zur sofortigen Vertragsauflösung bzw. Leistungsunterbrechung bzw. -abschaltung ist Austriadata.com insbesondere dann berechtigt, wenn ihr das Fortführen des Vertragsverhältnisses
durch den Auftraggeber oder ihm zurechenbarer Personen unzumutbar gemacht wird. Vor allem wenn:
a) der Auftraggeber gegen diese AGB oder eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages verstößt;
b) der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht;
c) der Auftraggeber wiederholt gegen die "Netiquette" bzw. die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt;
d) der Auftrageber im Verhältnis zu anderen Austriadata.com Auftraggebern überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Auftrageber Dienste übermäßig in Anspruch nimmt;
e) der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in
Verzug ist;
f) der Auftraggeber einen außergerichtlichen Ausgleich beantragt oder über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren oder eine
Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
g) die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer
angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
h) der Auftraggeber im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz bzw. pauschal verrechneten Netzzugängen überproportionalen Datentransfer aufweist.
Die Entscheidung zwischen einerseits Vertragsauflösung, bloßer Dienstunterbrechung oder -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen von Austriadata.com.
Bei bloßer Dienstunterbrechung kann sobald er Auftraggeber die Kosten der Wiederaufnahme des Dienstes " diese trägt ausschließlich der Auftraggeber - ersetzt hat, und der Grund für
die Dienstunterbrechung beseitigt wurde, nach Maßgabe von Austriadata.com die Wiederaufnahme der Leistung erfolgen. Sollte die Sperre durch den Auftraggeber zu verantworten sein,
entbindet ihn dies nicht von der Zahlung der Entgelte.
11. Urheberrecht und Nutzung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von Austriadata.com nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Software, Dokumentationen etc.) stehen Austriadata.com bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das
Recht, den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen
Lizenzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Durch die
Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Leistung werden keine Rechte, über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworben.
Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von Austriadata.com geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer,
sind unzulässig.
Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von Austriadata.com, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr
zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die
unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright).
Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar
lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.
Austriadata.com ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes und/oder Logos einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Leistungen
in angemessener Größe berechtigt.
Austriadata.com ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Referenz in Austriadata.com Drucksorten und anderen
Austriadata.com Materialen und/oder auf der Austriadata.com Website zu verwenden und/oder öffentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf
die Site von Austriadata.com zu legen. Der Auftraggeber bevollmächtigt Austriadata.com zur Erstellung von Kopien der Website-Daten zu diesem Zwecke. Die Vereinbarung 10.7 gilt auch
noch nach Vertragsbeendigung örtich und zeitlich uneingeschränkt.
Alle Rechte an von Austriadata.com eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Programmen, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben
exklusiv bei Austriadata.com, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar.
Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, Austriadata.com von
Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu halten
12. Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung
Austriadata.com vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für
.at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Austriadata.com fungiert
hinsichtlich der verwalteten Domains auf die Dauer des Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der
Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Auftraggeber und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen,
die Austriadata.com dem Auftraggeber verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Auftraggebers mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit Austriadata.com aufgelöst wird,
sondern der Auftraggeber diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle und ist es Sache des Auftraggebers, sich Kenntnis davon zu
beschaffen.
Austriadata.com ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, insbesondere in markenrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird Austriadata.com diesbezüglich schad- und klaglos halten.
Austriadata.com behält sich vor, bei Nichteinhaltung der handelsüblichen Wartezeiten, die durch fehlende, fehlerhafte oder nicht zugesandte Daten (Vollmachten) an Austriadata.com
auftreten, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige dadurch entstandene Kosten werden dem Auftraggeber verrechnet.
13. Besondere Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird insbesonders auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen
strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, diese sowie alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Austriadata.com die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller
relevanten Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Austriadata.com schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen vom Auftraggeber in Verkehr
gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder
Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher
Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird Austriadata.com entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert,
ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Auftraggeber den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Auftraggeber nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes BGBl 1997
i.d.g.F. und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der
einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung der
Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige, konzessionspflichtige Dienste oder durch andere Rechtsvorschriften unterworfene
Nutzungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, daß sie zur Beeinträchtigung Dritter führen, oder für Austriadata.com
oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend sind. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spaming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung
der Leistung zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner wenn der Auftraggeber einen im Verhältnis zu dem von
ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-Wählleitungsaccounts (PPP- sowie PPTP-Verbindungen) mehrfach nutzen lässt und/oder
diese einen überproportionalen Datentransfer aufweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, Austriadata.com unverzüglich und vollständig zu
informieren, falls der Auftraggeber aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Austriadata.com keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn
sich Austriadata.com anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird Austriadata.com Spamming durch Auftraggeber anderer Provider bekannt, so kann sie
berechtigt und zum Schutz der eigenen Auftraggeber verpflichtet sein, den Datentransfer zu Auftraggebern anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden. Auch in Fällen
dieses Absatzes sind Ersatzansprüche der Auftraggeber von Austriadata.com ausgeschlossen.
14. Lieferung / Bereitstellung, Erstellung und Nutzung fremder Software
Bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software, die
als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Für vom Auftraggeber abgerufene Software, die als "Public Domain" oder
als "Shareware" qualifiziert ist und die von Austriadata.com nicht erstellt wurde, kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Auftraggeber hat die für solche Software vom Autor
angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.
Jedenfalls hält der Auftraggeber Austriadata.com vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Auftraggebers zur Gänze schad- und klaglos.
Austriadata.com übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software
a) allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden;
b) mit anderen Programmen des Auftraggebers zusammenarbeitet;
weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare (laufend
wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
Werden von Austriadata.com gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Auftraggeber nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher
der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Das selbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten
Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrages über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs. 2
ABGB vorliegen.
15. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
Ein Mangel liegt vor, wenn die jeweils vertragsgegenständliche Leistung ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der anwendbaren Fassung abweichendes
Verhalten aufweist und dieses von Austriadata.com reproduzierbar ist. Zwecks genauer Untersuchung von behaupteten Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete
Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem
Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit Austriadata.com kostenlos zur Verfügung zu stellen und Austriadata.com zu unterstützen. Mängel, die von Austriadata.com zu
vertreten sind, sind von ihr in angemessener Frist einer Lösung durch einen Software-Update zuzuführen oder durch angemessene Ausweichlösungen zu beheben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Monate ab Abnahme. Mängelrügen haben unverzüglich (max. binnen 3 Werktage) zu erfolgen und sind nur rechtzeitig, wenn sie reproduzierbare Mängel
betreffen und per eingeschriebenen Brief erfolgen.
Verbesserbare Mängel werden nach dem Ermessen von Austriadata.com entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Auf jeden Fall hat Verbesserung Vorrang vor
Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber Austriadata.com alle zur Untersuchung und
Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Bei ungerechtfertigten Mängelrügen, d.h. dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder die Rücksendung fehlerhaft oder unvollständig ist, werden die hierdurch verursachten Kosten
entsprechend den Verrechnungssätzen von Austriadata.com in Rechnung gestellt.
Ferner übernimmt Austriadata.com keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu den Servern,
Stromausfälle und Ausfälle von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich von Austriadata.com liegen, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung
ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und
Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden, Viren, Würmer etc. zurückzuführen sind.
Für Leistungen die durch den Auftraggeber oder Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Austriadata.com.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Leistungen ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Die
Gewährleistung für die ursprüngliche Leistung lebt dadurch nicht wieder auf.
16. Haftung
Austriadata.com übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine nicht erteilte, aber erforderliche fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder
durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Zustimmung oder Genehmigungen Dritter entstehen.
Austriadata.com haftet in keinem Fall für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit u.s.w. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über Austriadata.com erreichbar sind.
Insbesondere ist Austriadata.com nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte Austriadata.com wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch
nehmen, die aus den Inhalten des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, Austriadata.com Schad- und klaglos zu halten und Austriadata.com die Kosten zu
ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Austriadata.com betreibt die Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und
Verfügbarkeit. Austriadata.com übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt bzw.
bereitgestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstanden sind, haftet der Auftraggeber.
Austriadata.com haftet nur für krass grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden.
17. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die
an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner
ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
18. Datenschutz, Geheimhaltung
Austriadata.com wird personenbezogene Stammdaten des Auftraggebers speichern und automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht
eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von Austriadata.com nötig ist. Gemäß § 96 TKG kann Austriadata.com ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor-
und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse und Internet-Adresse erstellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise
zu unterbleiben. Der Auftraggeber gestattet Austriadata.com darüber hinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste. Austriadata.com wird personenbezogene
Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im
Rahmen des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im
gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik führen. Inhaltsdaten über die Inhalte übertragener Nachrichten wird Austriadata.com nur kurzfristig, in dem aus technischen Gründen
erforderlichen Mindestausmaß speichern.
Persönliche Daten werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen
müssen jedoch weitergegeben werden.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Austriadata.com nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Auftraggeber bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu
speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Auftraggeber solche Daten innerhalb von 5 Werktagen nicht ab, so kann Austriadata.com keine Haftung für die weitere Abrufbarkeit
übernehmen. Der Auftraggeber hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Austriadata.com gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzunehmen.
Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass Austriadata.com gem. § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet sein
kann. Handlungen von Austriadata.com aufgrund dieser Verpflichtung können daher keinerlei Ansprüche des Auftraggeber auslösen.
Austriadata.com verpflichtet sich, von seinen Mitarbeitern in Ergänzung zu den Bestimmungen des § 15 DSG vertraglich die ausdrückliche Zusicherung einzuholen, über alle Tatsachen,
die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder seine Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber Austriadata.com schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet oder zwingende Vorschriften entgegenstehen. Sind bei der Erfüllung eines
Auftrages besondere gesetzliche oder vertragliche Verschwiegenheitspflichten, die der Auftraggeber zu beachten hat, von Austriadata.com einzuhalten, so ist dies bei Auftragserteilung
schriftlich Austriadata.com mitzuteilen.
19. Datensicherheit / Datenverarbeitung
Austriadata.com hat alle technischen möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art
und Weise gelingen, bei Austriadata.com gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet Austriadata.com dem Auftraggeber gegenüber
nur bei vorsätzlichem oder krass grob fahrlässigem Verhalten.
Werden Leistungen von Austriadata.com durch unberechtigte Dritte unter Verwendung von Benutzerdaten (Userdaten, Passwörter, etc.) in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber
Austriadata.com für etwaige angefallenen Kosten und Entgelte, Folgeschäden und Gewinnentgang.
Hinsichtlich der Verpflichtung zur Richtigstellung und Löschung von Daten sind die Regelungen der §§ 12, 26 und 27 DSG zur Anwendung zu bringen, es sei denn, es ist anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Austriadata.com verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht laut §§ 11 und 25 DSG nachkommen kann. Die dazu notwendigen Aufträge des
Auftraggebers sind schriftlich an Austriadata.com weiterzugeben. Sofern für solche Auskunftsarbeiten kein Preis vereinbart wurde, ist nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber
zu verrechnen.
Austriadata.com ist verpflichtet, Datenträger, Originalbelege, Auswertungen und sonstige Unterlagen bis zur nächsten Verarbeitung, längstens aber vier Wochen, aufzubewahren. Bei
Beendigung des Vertrages längstens 60 Tage.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt materielles österreichisches Recht mit Ausnahme von Kollisions-, Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, so auch der Wirksamkeit dieser Gerichtsstandvereinbarung, vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand das jeweils
sachlich zuständige Gericht am Sitz von Austriadata.com.
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden bestehen nicht.
Zur Gültigkeit von mündlichen Erklärungen welcher Art auch immer ist unabdingbar die schriftliche Bestätigung durch Austriadata.com erforderlich. Schweigen oder sonstigem
Untätigbleiben von Austriadata.com kann kein wie immer gearteter Erklärungsinhalt, so insbesondere keine Zustimmung, beigemessen werden.
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Diesfalls gilt eine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als
vereinbart.
Mitteilungen an den Auftraggeber gelten als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannte Zustell- oder Rechnungsanschrift abgeschickt wurden oder im Online Kundenbereich unter
kunden.Austriadata.com.at zugänglich gemacht wurden. Erklärungen an Austriadata.com sind an den jeweiligen Sitz des Unternehmens zu richten. Werden Erklärungen auf elektronische oder
sonstige Weise an Austriadata.com übersandt, gelten diese erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme durch Austriadata.com als zugegangen. Die Beweislast für den Zugang trifft den
Auftraggeber.
Änderungen der AGB sowie anderer AGB (z.B.: AGB für Webshop etc.) können von Austriadata.com vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils
gültigen AGB werden auf der Website von Austriadata.com unter www.Austriadata.com.at/agb kundgemacht.
Änderungen der AGB und der Entgelte werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30
Tagen einlangend nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) den Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung kündigt. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist
ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Auftraggebers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden. Die Kündigung wird wirkungslos, falls
sich Austriadata.com innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Kündigung bereit erklärt, gegenüber dem Auftraggeber auf die Änderung zu verzichten.
Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Der
Verbraucher hat das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen, andernfalls gelten die geänderten AGB von ihm als
akzeptiert. Austriadata.com wird den Verbraucher auf dieses Widerspruchsrecht und die beim Unterbleiben des Widerspruchs eintretenden Rechtsfolgen hinweisen
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